Datum: 28.10.20 Verfasser: Burkhard HartmannAb heute gelten per sofort die folgenden Regelungen für den Mannschaftsspielbetrieb:Bei Covid-19-Inzidenzwerten von 50,00 oder höher findet kein Mannschaftsspielbetrieb im jeweiligen Kreisverband statt („Schutz-Status II“). Ausnahme: Genau ein Mannschaftsspiel kann stattfinden, wenn sich in einer Sporthalle oder einem eindeutig abgegrenzten Hallenteil maximal zehn Personen befinden. Wurde der Covid-19-Inzidenzwert von 50,00 erreicht bzw. überschritten, bleibt der vorgenannte Status bestehen bis eine Frist von zehn ununterbrochenen Tagen am Stück mit einem Covid-19-Inzidenzwert von unter 50,00 verstrichen ist („Schutz-Aussetzung“). |